Ab 01.10.2005 gilt der neue Tarifvertrag im öffentlichen Dienst. Doch er zeigt bereits jetzt – scheinbar unbemerkt von der Presse – seine unangenehmen Auswirkungen. Wehe dem, der ab dem 01. Oktober seinen Brötchengeber wechselt. Die sonst so vielbeschworene Flexibilität und der Erwerb von Kompetenzen bei unterschiedlichen Arbeitgebern wird nämlich schwer bestraft, da Berufserfahrung kaum noch angerechnet wird.
Beispiel: eine Sozialarbeiterin mit 20 Jahren Berufserfahrung (bislang BAT IVb) gerät nun in die „Entgeldgruppe 9“ und wird dort nicht in die ihr angemessene Entwicklungsstufe 6 (ab 15 Jahren Berufserfahrung, Entgeld 3180 Euro), sondern aus unerfindlichen Gründen in die Entwicklungssrufe 3 (3 Jahre Berufserfahrung, Entgeld 2410 Euro) eingeordnet. Sie erhält im Vergleich zum bisherigen BAT IVb also plötzlich 700 Euro brutto weniger. Warum dies so ist, weiss niemand. Nur dass es laut TVÖD nun so sein muss.
Hier hat ver.di schlicht und ergreifend Mist gebaut: „Jeder Arbeitgeberwechsel führt zu einem Verlust der Besitzstand- und Vertrauensschutzregelungen“, schreibt eine informierte Userin im Internet, „da wurde an viele Dinge einfach nicht gedacht.“
Vielleicht möchten unsere Gewerkschaften nur wieder, dass wir ins Mittelalter der Erwerbstätigkeit regredieren und unser ganzes Berufsleben bei einem einzigen Arbeitgeber verbringen. Eine Unmöglichkeit in Zeiten befristeter Arbeitsverträge.
Links:
Entgeldtabelle
Wer weiss was? – sehr informativ
Bundesangestelltentarifvertrag – ein Dienst von Juracity